Bereitschaftsdienst

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Bereitschaftsdienst (8-20Uhr)
(Sommerpause vom 05.04.-26.09.2024)
außerhalb der Geschäftszeiten und nur für unsere Kunden

0172 307 34 33

Impressum

Saroba Liebetanz-Berger GmbH
Meisterbetrieb für Sanitär- und Heizungsbau

Tobias Liebetanz und Rocco Berger (Geschäftsführer)

Lehnitzstr. 73
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 – 3677
Bereitschaftsdienst (8 – 20Uhr): 0172 – 307 34 33
Fax: 03301 – 53 52 59
E-Mail: info@saroba-lb.com

Registergericht
Amtsgericht Neuruppin (Brandenburg)

Registernummer
HRB 13700

Konzeption, Design und Realisierung der Website: FINISH – Agentur für Marke und Design.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Saroba Liebetanz-Berger GmbH

1. Angebots-/ Auftragsbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Basis aller Verträge zwischen der Firma SAROBA Liebetanz-Berger GmbH und dem Auftraggeber. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Alle Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Auftragserteilung, bzw. der Annahme unserer Leistungen als anerkannt.

2. Angebote
Unsere Angebote gelten vier Wochen ab Datum des Angebots. Danach sind sie freibleibend. Ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung dürfen Angebote in keiner Form an Dritte überlassen werden.

3. Rechnungen/ Preise
Leistungen erfolgen zu den vereinbarten bzw. den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Privatkunden müssen unsere Rechnung 2 Jahre aufbe-wahren. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wenn der Rechnungsausgleich binnen 5 Tagen ab Rechnungsdatum bei einem Gesamtbruttowert ab 5.000,- € auf unserem Geschäftskonto eingeht, so gewähren wir einen Skontoabzug von 2% der Rechnungs-summe. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können. Die uns im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehenden Versandkosten, Porto und sonstigen Auslagen sind vom Kunden in voller Höhe ohne jeden Abzug zu erstatten.
Werden uns Umstände bekannt, die nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig, ungeachtet irgendwelcher Laufzeiten oder Zahlungsziele. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Insbe-sondere gilt dies für die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichverfahrens.

4. Abnahme/ Fristen
Die Abnahme der Werkleistung erfolgte durch die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder des Arbeitsscheins durch den Auftraggeber oder einen Bevollmächtigten desselben. Erfolgt keine Unterzeichnung durch den Auftraggeber, so gilt die Abnahme mit Ablauf von zwölf Werktagen nach
schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen als erfolgt. Ebenso gilt die Abnahme als erfolgt, nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung der Werkleistung durch den Auftraggeber. Fristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

5. Gewährleistung/ Voraussetzung ist ein abgeschlossener Wartungsvertrag
Für die von uns erbrachten Werkleistung bestehen folgende Gewährleistungsfristen:
– für die von uns durchgeführten Werkleistungen 5 Jahre
– für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 1 Jahr
– für die von uns eingebrachten Materialien 2 Jahre
Soweit uns Ansprüche aus einer Herstellergarantie für die eingebrachten Materialien zusteht, erstreckt sich diese auch auf unsere Kunden. Gewährleistungsanspruch besteht nur in Verbindung mit einem gültigen Wartungsvertrag.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum aus allen Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber darf diesen Gegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit über eig­nen.­ Bei ­Pfändung­ oder ­sonstigen­ Verfügungen ­durch Dritte ist ­der ­Auftraggeber­ verpflichtet, ­uns ­unverzüglich zu unterrichten.

7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oranienburg.

8. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.